Anschlussbeitrag:
wird einmalig für die Herstellung des Grundstücksanschlusses an die zentrale Abwasseranlage erhoben.
Einmaliger Beitrag bei eingeschossiger Bauweise:
Schmutzwasser: 3,01 €/ m²
Niederschlagswasser: 2,46 €/ m²
Für jedes weitere Vollgeschoss erhöht sich der Beitrag um den Faktor 0,6. Bei übergroßen Grundstücken ist bis zu einer Grundstücksgröße von 1.213 m² der volle Beitragssatz zu zahlen. Flächen über 1.213 m² werden mit 30% des Beitragssatzes berechnet.
Kostenerstattung für einen späteren zweiten oder jeden weiteren Hausanschluss:
wird nach tatsächlichem Aufwand berechnet
Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung:
bezogen auf die Frischwassermenge. Auf Antrag werden Wassermengen, die durch Gartenzwischenzähler ermittelt werden, abgesetzt.
Gebührenhöhe:
4,04 €/ m³
Grundgebühr
in Abhängigkeit von der Wasserzählergröße
Gebührenhöhe: ab 12,00 €/ Monat
Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung
Gebührenhöhe bei:
Kleinkläranlagen: 29,69 €/ m³
abflusslosen Sammelgruben: 18,35 €/ m³
25,00 € bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Entsorgungstermins (Leerfahrt)
Gebühren für die Regenentwässerung
Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Fläche (Grundstücksfläche) von der Niederschläge in das Kanalsystem abfließen. Dabei werden Abschläge je nach Beschaffenheit der Fläche (Abflussbeiwert) vorgenommen. Ab einem Speichervolumen von 2 m³ ohne Überlauf in das Kanalnetz des AZV werden auf Antrag 15 m² von der veranlagten Fläche abgezogen.
Gebührenhöhe: 1,66 €/ m²
Kleineinleiterabgabe
Gebührenhöhe: 17,50 €/ EW im Jahr