Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2010
B e s c h l u s s
zum Wirtschaftsplan 2010
des Abwasserzweckverbandes Götschetal
Aufgrund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 09. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 730) in der derzeit gültigen Fassung, gelten für Abwasserzweckverbände die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen für Eigenbetriebe.
Daher erlässt die Verbandsversammlung nachfolgenden Beschluss zum Wirtschaftsplan 2010 des Abwasserzweckverbandes Götschetal:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 wird
im Erfolgsplan
im Aufwand auf 2.226.850,00 €
im Ertrag auf 1.885.050,00 €
im Vermögensplan
in der Einnahme auf 4.115.114,00 €
in der Ausgabe auf 4.115.114,00 €
festgesetzt.
§ 2
Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2008 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf
2.102.100,00 €
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2010 wird auf
1.700.000,00 €
festgesetzt.
§ 5 Umlage
2010 wird eine Verbandsumlage in Höhe von
1.010.114,00 €
festgesetzt.
Die Umlage wird auf der Basis von 111,7012054 € /EW festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:
| Gemeinde: | Einwohner: |
Betrag: |
| Götschetal | 5.862 |
629.101,00 € |
| Morl | 934 |
104.329,00 € |
| Nauendorf | 1.812 |
202.403,00 € |
| Petersberg | 665 |
74.281,00 € |
Abstimmungsergebnis:
| Verbandsmitglieder: | 4 |
| Anwesende Verbandsmitglieder: | 4 |
| Stimmberechtigte Vertreter der Verbandsmitglieder: | 4 |
| Ja-Stimmen: | 6 |
| Nein- Stimmen | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
Bemerkung:
Aufgrund des § 31 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt waren keine Vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Götschetal, 16.11.2009
Th.Herrmann Siegel
Verbandsgeschäftsführer
Der vorstehende Auszug aus dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 13 Abs. 2 GKG LSA erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Saalekreis am 25.01.2010 unter dem Aktenzeichen L/ 151401-303 we erteilt worden.
Der gesamte Wirtschaftsplan liegt nach § 16 Abs. 1 GKG LSA i. V. m. § 94 Abs. 3 Satz 1 GO LSA in der Zeit vom 10.3. bis zum 24.3.2010 zur Einsichtnahme im Objekt des Betriebsführers, der Halleschen Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, in 06116 Halle, Fritz-Hoffmann-Straße 77, Raum 28 öffentlich aus.
Götschetal, den 12.02.2010
Th. Herrmann Siegel
Verbandsgeschäftsführer
Online seit 22.02.2010