Letzte Änderung: 29.06.2011
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Bekanntmachung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2010

Abwasserzweckverband
Götschetal

B e s c h l u s s

zum Wirtschaftsplan 2010
des Abwasserzweckverbandes Götschetal

 

Aufgrund des § 13 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 09. Oktober 1992 (GVBl. LSA S. 730) in der derzeit gültigen Fassung, gelten für Abwasserzweckverbände die Vorschriften über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen für Eigenbetriebe.
Daher erlässt die Verbandsversammlung nachfolgenden Beschluss zum Wirtschaftsplan 2010 des Abwasserzweckverbandes Götschetal:

 

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010  wird

im Erfolgsplan

im Aufwand auf                                     2.226.850,00 €
im Ertrag auf                                          1.885.050,00 €   

im Vermögensplan

in der Einnahme auf                            4.115.114,00 €
in der Ausgabe auf                               4.115.114,00 €

festgesetzt.

§ 2
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2008 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf   

2.102.100,00 €
festgesetzt.


§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.


§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2010 wird auf                         

1.700.000,00 €

festgesetzt.


§ 5 Umlage

2010 wird eine Verbandsumlage in Höhe von

1.010.114,00 €

festgesetzt.

Die Umlage wird auf der Basis von 111,7012054 € /EW festgesetzt und wie folgt auf die Mitgliedsgemeinden verteilt:

Gemeinde:
Einwohner:
Betrag:
Götschetal
5.862
629.101,00 €
Morl
934
104.329,00 €
Nauendorf
1.812
202.403,00 €
Petersberg
665
74.281,00 €

Abstimmungsergebnis:

Verbandsmitglieder: 4
Anwesende Verbandsmitglieder: 4
Stimmberechtigte Vertreter der Verbandsmitglieder: 4
Ja-Stimmen:  6
Nein- Stimmen 0
Enthaltungen:   
0

Bemerkung:
Aufgrund des § 31 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt waren keine Vertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Götschetal,  16.11.2009

Th.Herrmann                                                                                  Siegel
Verbandsgeschäftsführer

 

Der vorstehende Auszug aus dem Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 13 Abs. 2 GKG LSA erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Saalekreis am 25.01.2010 unter dem Aktenzeichen L/ 151401-303 we erteilt worden.
Der gesamte Wirtschaftsplan liegt nach § 16 Abs. 1 GKG LSA i. V. m. § 94 Abs. 3 Satz 1 GO LSA in der Zeit vom 10.3. bis zum 24.3.2010 zur Einsichtnahme im Objekt des Betriebsführers, der Halleschen Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH, in 06116 Halle, Fritz-Hoffmann-Straße 77, Raum 28 öffentlich aus.

 

Götschetal,  den 12.02.2010     

Th. Herrmann                                                                                 Siegel
Verbandsgeschäftsführer

 

Online seit 22.02.2010