Letzte Änderung: 29.06.2011
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Rechtsänderungen

Mit dem Wasserhaushaltsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt waren alle Abwasserzweckverbände aufgefordert, ihre Konzepte für die Abwasserbeseitigung zu überarbeiten und ein schlüssiges Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) aufzustellen.

Mit der Genehmigung dieses ABK durch die Untere Wasserbehörde beim Landkreis ist die Grundlage gegeben, in einer Satzung die Grundstücke zu bestimmen, die dauerhaft vom Anschluss an das zentrale Abwassersystem befreit sind.

Aber auch diese Grundstücke - so auf ihnen Abwasser anfällt - haben zur Vermeidung einer Umweltbelastung moderne vollbiologische Kleinkläranlagen zu errichten. Die alten Dreikammerklärgruben bringen nicht mehr die heute geforderten Reinigungsleistungen.

Online seit 01.04.2009